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Frühe Nutzenbewertung: Durvalumab / Tremelimumab beim hepatozellulären Karzinom (HCC)

Die frühe Nutzenbewertung von Durvalumab (Imfinzi®) in Kombination mit Tremelimumab (Imjudo®) betrifft ein neues Anwendungsgebiet. Durvalumab / Tremelimumab wurde jetzt zugelassen zur Behandlung des fortgeschrittenen oder nicht resezierbaren, hepatozellulären Karzinoms. Der G-BA hat zwei Subpopulationen gebildet. Das IQWiG wurde mit der Dossierbewertung beauftragt. Pharmazeutischer Unternehmer und IQWiG kommen zur gleichen Bewertung. Einen Überblick über Vergleichstherapie und Bewertungsvorschläge gibt Tabelle 1.

Tabelle 1: Berechnung des Zusatznutzens durch pU und IQWiG

Durvalumab_Tremelimumab_HCC.PNG

pU – pharmazeutischer Unternehmer; ZVT – zweckmäßige Vergleichstherapie;

Unsere Anmerkungen sind:

  • Die Therapie des fortgeschrittenen oder nicht resezierbaren HCC hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert. Standard ist jetzt die Kombination Atezolizumab / Bevacizumab. Diese Kombination bildet die zweckmäßige Vergleichstherapie.
  • Basis der frühen Nutzenbewertung ist HIMALAYA, eine große, randomisierte, offene Phase-III-Studie zum Vergleich von Durvalumab / Tremelimumab in zwei Dosierungsschemata gegenüber Durvalumab Monotherapie oder Sorafenib.
  • Durvalumab / Tremelimumab führte gegenüber Sorafenib zur Steigerung der Ansprechrate, zur statistisch signifikanten Verlängerung der Gesamtüberlebenszeit und zur Verlängerung der Zeit bis zur Verschlechterung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität.
  • Die Rate schwerer unerwünschter Ereignisse war unter Durvalumab / Tremelimumab niedriger als unter Sorafenib.
  • In der Bewertung des klinischen Nutzens auf der ESMO-Magnitude of Clinical Benefit Scale v1.1 erhält Durvalumab in Kombination mit Tremelimumab den Grad 5 (Skala 1 (niedrig) – 5 (hoch)).

Durvalumab / Tremelimumab ist eine wirksamere und besser verträgliche Therapie als Sorafenib bei Pat. mit fortgeschrittenem oder nicht resezierbarem HCC. Ein Vorteil gegenüber Atezolizumab / Bevacizumab ist nicht belegt, allerdings ist das Nebenwirkungsspektrum unterschiedlich. Dieser Unterschied wird die individuelle Therapieentscheidung leiten.

 

Zur Stellungnahme

15.08.2023