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Immunthrombozytopenie (ITP)

Inhaltsverzeichnis

Immunthrombozytopenie (ITP)

ICD-10 D69.3
Stand Januar 2018
Dies ist nicht die aktuelle Version. Siehe: Immunthrombozytopenie (ITP)

1Zusammenfassung

2Grundlagen

3[Kapitel nicht relevant]

4Klinisches Bild

5Diagnose

6Therapie

7Rehabilitation

8[Kapitel nicht relevant]

9Literatur

10Aktive Studien

11Therapieprotokolle

12Studienergebnisse

13Zulassungsstatus

15Anschriften der Verfasser

16Erklärung zu möglichen Interessenkonflikten

Kommentare

31.01.2018 14:18
Thorsten Wenzel says:
31.01.2018 14:18

Vielen Dank an die Autoren für die Erstellung bzw. Aktualisierung der Leitlinie zur "ITP". Eine Anmerkung möchte ich machen zum Abschnitt 5.2.2.2 (Knochenmarkpunktion). Den Satz "Ein Absetzen von Antikoagulanzien.....sondern nach der Punktion genommen werden." halte ich für problematisch. Grundsätzlich ist die Indikation zur therapeutischen Antikoagulation bei niedrigen Thrombozytenzahlen sowieso zu prüfen (siehe Abschnitt 6.3.5.3) und die Entscheidung je nach Nutzen- und Risikoabwägung und Höhe der Thrombozytenzahl zu treffen. Eine generelle Empfehlung zur Weiterführung einer therapeutischen Antikoagulation bei einer Knochenmarkpunktion halte ich bei einer meist elektiven Untersuchung angesichts des "doppelten" Blutungsrisikos für nicht angemessen. Sicherlich hängt dies auch mit der Erfahrung und Technik des Punktierenden zusammen. Vielleicht sollte man diesen Punkt zumindest ein wenig offener formulieren. (Th. Wenzel, Klinikum Darmstadt)

01.02.2018 06:34 (Onkopedia Redaktion)
Franca Habedank says:
01.02.2018 06:34

Vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich kann Ihnen zustimmen in der Aussage, dass eine Knochenmarkpunktion beim antikoagulierten oder thrombozytopenen Patienten nur von einem erfahrenen "Punktierer" gemacht werden sollte.

Bei thrombozytopenen Patienten mit anderen Erkrankungen (mit z.B. "0" Thrombozyten bei AML) machen wir ständig Punktionen. Blutungen sind extrem selten (wenn der Patient lange genug liegt bzw. komprimiert!).

Bei Patienten mit therapeutischer Antikoagulation (z.B. Phenprocoumon) empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Zahn- Mund und Kieferheilkunde kein Absetzen oder Pausieren vor Zahneingriffen.
(http://www.dgzmk.de/uploads/tx_szdgzmkdocuments/Zahnaerztliche_Chirurgie_bei_Patienten_mit_Antikoagulanzientherapie.pdf ).

Ich vermute - es gibt dazu keine Studien - dass im Knochenmark durch die Punktion soviel thromboplastisches Material freigesetzt wird, dass dies für die Thrombozytopenie und Antikoagulation gut kompensiert.

Ein Patient mit ITP und sehr niedrigen Thrombozyten wird in der Regel auch keine "volle" therapeutische Antikoagulation haben.

Die Punktion erfolgt außerdem nicht, um die ITP zu beweisen, sondern um eine andere, möglicherweise schwere Erkrankung (MDS) auszuschliessen. Insofern halte ich das niedrige Blutungsrisiko, zumal in einer Region, die gut komprimiert werden kann, für vertretbar. In der Studie von Bain J. J Clin Pathol 2005;58:406-408 fand die Autorin bei fast 20.000 Punktionen nur 11 klinisch relevante Blutungen.

Ich stimme Ihnen zu, dass eine Punktion bei einem antikoagulierten Patienten nicht "risikolos" ist. Man sollte den Patienten auch darüber aufklären und er sollte nach der Punktion über mindestens 1 Std. beobachtet werden. Es entspricht jedoch der täglichen Erfahrung vieler Kollegen und von mir, dass ein thrombozytopener Patient auch bei Antikoagulation gut punktierbar ist.

Ich hoffe, dieser Stellungahme war hilfreich. Beste Grüße und vielen Dank für Ihr Interesse.

A. Matzdorff

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31.01.2018 14:18
Thorsten Wenzel says:
31.01.2018 14:18

Vielen Dank an die Autoren für die Erstellung bzw. Aktualisierung der Leitlinie zur "ITP". Eine Anmerkung möchte ich machen zum Abschnitt 5.2.2.2 (Knochenmarkpunktion). Den Satz "Ein Absetzen von Antikoagulanzien.....sondern nach der Punktion genommen werden." halte ich für problematisch. Grundsätzlich ist die Indikation zur therapeutischen Antikoagulation bei niedrigen Thrombozytenzahlen sowieso zu prüfen (siehe Abschnitt 6.3.5.3) und die Entscheidung je nach Nutzen- und Risikoabwägung und Höhe der Thrombozytenzahl zu treffen. Eine generelle Empfehlung zur Weiterführung einer therapeutischen Antikoagulation bei einer Knochenmarkpunktion halte ich bei einer meist elektiven Untersuchung angesichts des "doppelten" Blutungsrisikos für nicht angemessen. Sicherlich hängt dies auch mit der Erfahrung und Technik des Punktierenden zusammen. Vielleicht sollte man diesen Punkt zumindest ein wenig offener formulieren. (Th. Wenzel, Klinikum Darmstadt)

01.02.2018 06:34 (Onkopedia Redaktion)
Franca Habedank says:
01.02.2018 06:34

Vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich kann Ihnen zustimmen in der Aussage, dass eine Knochenmarkpunktion beim antikoagulierten oder thrombozytopenen Patienten nur von einem erfahrenen "Punktierer" gemacht werden sollte.

Bei thrombozytopenen Patienten mit anderen Erkrankungen (mit z.B. "0" Thrombozyten bei AML) machen wir ständig Punktionen. Blutungen sind extrem selten (wenn der Patient lange genug liegt bzw. komprimiert!).

Bei Patienten mit therapeutischer Antikoagulation (z.B. Phenprocoumon) empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Zahn- Mund und Kieferheilkunde kein Absetzen oder Pausieren vor Zahneingriffen.
(http://www.dgzmk.de/uploads/tx_szdgzmkdocuments/Zahnaerztliche_Chirurgie_bei_Patienten_mit_Antikoagulanzientherapie.pdf ).

Ich vermute - es gibt dazu keine Studien - dass im Knochenmark durch die Punktion soviel thromboplastisches Material freigesetzt wird, dass dies für die Thrombozytopenie und Antikoagulation gut kompensiert.

Ein Patient mit ITP und sehr niedrigen Thrombozyten wird in der Regel auch keine "volle" therapeutische Antikoagulation haben.

Die Punktion erfolgt außerdem nicht, um die ITP zu beweisen, sondern um eine andere, möglicherweise schwere Erkrankung (MDS) auszuschliessen. Insofern halte ich das niedrige Blutungsrisiko, zumal in einer Region, die gut komprimiert werden kann, für vertretbar. In der Studie von Bain J. J Clin Pathol 2005;58:406-408 fand die Autorin bei fast 20.000 Punktionen nur 11 klinisch relevante Blutungen.

Ich stimme Ihnen zu, dass eine Punktion bei einem antikoagulierten Patienten nicht "risikolos" ist. Man sollte den Patienten auch darüber aufklären und er sollte nach der Punktion über mindestens 1 Std. beobachtet werden. Es entspricht jedoch der täglichen Erfahrung vieler Kollegen und von mir, dass ein thrombozytopener Patient auch bei Antikoagulation gut punktierbar ist.

Ich hoffe, dieser Stellungahme war hilfreich. Beste Grüße und vielen Dank für Ihr Interesse.

A. Matzdorff

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