ZVK Infektionen
Erstellung der Leitlinie
1Zusammenfassung
2Grundlagen
3[Kapitel nicht relevant]
4[Kapitel nicht relevant]
5Diagnose
6Therapie
7[Kapitel nicht relevant]
8[Kapitel nicht relevant]
9Literatur
10Aktive Studien
11[Kapitel nicht relevant]
12[Kapitel nicht relevant]
13[Kapitel nicht relevant]
14Links
16Erklärung zu möglichen Interessenkonflikten
Kommentare
Lieber Herr Rottmann,
das ist ein wichtiger Thema im praktischen Umgang mit Portkathetern. Nach Diskussion mit den Verantwortlichen der Leitlinie zu ZVK Infektionen haben wir entschieden, hierzu eine eigene Empfehlung zu erstellen. Erstautor wird PD Dr. Hentrich sein.
Wir hoffen, im Oktober fertig zu sein.
Nochmals vielen Dank für Ihre Anregung!
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Wörmann
Prof. Dr. med. Bernhard Wörmann
Medizinischer Leiter
Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie
Berolinahaus
Alexanderplatz 1
10178 Berlin (Mitte)
Tel.: 030 / 27 87 60 89 - 0
E-Mail: woermann@dgho.de
Sehr geehrte Kollegen,
ich würde mich auf eine Antwort zu folgenden Fragen freuen:
Als Therapiedauer empfehlen sie bei Port-Infekten in der Regel > 2 Wochen.
Gilt dies auch, wenn der Port entfernt wird oder ist die Therapiedauer unabhängig davon, ob der Port entfernt wurde oder nicht?
Die DRG für ZVK (Port)-Infekte sieht eine mittlere Verweildauer von 8 Tagen vor.
Es wäre unrealistisch anzunehmen, dass dies keinen EInfluss auf Therapieentscheidungen hat.
Ist, wenn der Pat. klinisch angesprochen hat, eine Oralisierung der Therapie nach 8 Tagen möglich oder kontraindiziert? Bitte geben Sie an, wie Sie in Ihrer Klinik vorgehen.
Bzgl. der oben stehenden Frage zur Heparinisierung von Port-Locks empfehle ich, die GEbrauchsanweisung des jeweiligen Port-Herstellers zu berücksichtigen. In den mir bekannten Gebr.-Anw. wird ein Heparin-Lock empfohlen. Natürlich kann man einwerfen, dass die Hersteller auch keine Daten für die Empfehlung haben. Papier ist aber bekanntlich geduldig und wenn das "Kind in den Brunnen gefallen", d.h. der Port thrombosiert ist und wenn dann noch dem Patient bekannt wird, dass der Hersteller in seiner Gebr.-Anw. Heparin empfiehlt, dann fällt es schwer das Abweichen von dieser Vorgabe zu begründen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Matzdorff
Asklepios Klinikum Uckermark
Klinik für Innere Medizin II
Auguststr. 23
16303 Schwedt/Od.
a.matzdorff@asklepios.com
Tel.: 03332 53-4620
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Archiviert, nicht die aktuelle Version der Leitlinie
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Dies ist zwar kein Kommentar zu der Leitlinie, aber eine Frage zu einem möglicherweise verwandten und m.E. sehr interessanten Thema.
Es geht um die Spülung, bzw. das Blocken von Portkathetern.
Problemstellung: Die Benutzungsanweisung bei Portkathetern der Hersteller sieht ein Blocken mit Heparin vor.
Die Datenlage diesbezüglich ist recht spärlich, aber es gibt eine belgische nicht-unterlegenheits-Studie (Annals of Oncology 24: 1892–1899, 2013), die möglicherweise eine erhöhte Infektionsrate unter Heparin heraus gefunden hat. Das Portzentrum in Heidelberg blockt nur noch mit NaCl oder bei immunsupprimierten Patienten mit Taurolock und setzt sich über die Herstelleranweisungen hinweg. Unsere Rechtsabteilung tut sich damit sehr schwer.
Wie gehen sie mit dem Problem um? Gibt es ihrerseits Erfahrungen oder gute Vorschläge, wie man mit dem Problem weiter verfahren kann?
Für eine Antwort wäre ich ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Rottmann
Oberarzt Medizinische Klinik 5
Hämatologie/Onkologie
Klinikum Nürnberg